Wir sind für Sie da!
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Sie können uns telefonisch unter folgender Nummer erreichen:
In der MEDICLIN Klinik an der Lindenhöhe behandeln wir Menschen ab 18 Jahren mit psychischen Erkrankungen und bei akuten seelischen Krisen stationär, teilstationär oder auch ambulant.
Wann ist eine psychiatrische Behandlung notwendig?
Psychische Krankheiten sind häufig. Störungen wie Depressionen, Abhängigkeiten, etwa von Alkohol oder Tabletten, oder Angststörungen betreffen jedes Jahr fast ein Drittel der Erwachsenen in Deutschland.
Wenn Sie über einen längeren Zeitraum unter seelischen Problemen leiden oder akut durch besondere Umstände wie Trennungen, Arbeitsplatzverlust etc. in eine Krise geraten und Sie selbst keine Lösung dafür finden, ist eine psychiatrische Behandlung sinnvoll. Insbesondere, wenn die Gefahr besteht, dass Sie sich selbst oder andere verletzen, ist professionelle Hilfe unbedingt notwendig. Dafür können Sie sich an Ihren Hausarzt oder direkt an eine unserer Einrichtungen wenden.
Viele psychische Erkrankungen können gut behandelt werden. Wichtig ist, dass die Diagnose und Therapie möglichst früh erfolgen.
Die Art der Behandlung richtet sich nach Dringlichkeit und Schwere der Krankheit. Möglichkeiten sind eine stationäre Versorgung, eine teilstationäre Therapie in einer Tagesklinik oder eine ambulante Behandlung.
Die Gutachtenstelle der MEDICLIN Klinik an der Lindenhöhe erstellt strafrechtliche und zivilrechtliche Gutachten für offizielle Stellen u. a. im Rahmen der fachärztlichen Ausbildung.
Arten von Gutachten:
Zur Erlangung der Bezeichnung „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“ sollten Weiterzubildende spezielle Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen im Bereich der psychiatrischen und forensischen Begutachtung psychisch kranker und gestörter Rechtsbrecher erwerben.
Richten Sie bitte Aufträge für Gutachten an das Sekretariat der Chefärztin der MEDICLIN Klinik an der Lindenhöhe. Wir empfehlen eine telefonische Vorabsprache, vor allem bei spezifischen Risikoeinschätzungen und Haftfällen mit enger Frist, zwecks zeitlicher Machbarkeit aber auch zwecks Absprache bezüglich der Person des Gutachters.
Auftraggeber informieren wir binnen zwei Wochen darüber, wer für die Erstellung des Gutachtens zuständig ist und bis zu welchem Zeitpunkt der Auftraggeber mit der Zustellung des Gutachtens rechnen kann.
Öffnungszeiten